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Familienrecht: Das musst du über Karenz, Scheidung, Alimente und Co. wissen

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Familienrecht Österreich

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©Elke Mayr
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Thema Familienrecht: Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung? Wann beginnt der Mutterschutz? Was hat es mit dem Papamonat auf sich? Und wie schreibt man eigentlich ein Testament?

Familienrecht: Mutterschutz

Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Schwangerschaft der/dem Arbeitgeber:in gemeldet wird, gelten in Österreich bestimmte Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Das sind zum Beispiel Kündigungsschutz oder Anspruch auf Wochengeld während der Schutzfrist (was aber von der Krankenkasse und nicht vom Unternehmen, in dem man angestellt ist, ausbezahlt wird).

Werdende Mutter dürfen 8 Wochen vor dem Entbindungstermin nicht arbeiten. Diese Schutzfrist dauert bis 8 Wochen nach der Entbindung. Danach beginnt die Karenz. Verkürzt sich die Schutzfrist, weil das Kind früher kommt, kann diese im Nachhinein verlängert werden.

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Familienrecht: Karenz

Als Karenz bzw. Elternkarenz wird laut Bundesregierung der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts bezeichnet. Auf die Karenz besteht in Österreich Rechtsanspruch, weshalb diese der/dem Arbeitnehmer:in nicht verweigert werden kann.

Wann beginnt die Karenz?

Direkt nach der Schutzfrist (8 Wochen nach der Entbindung) beginnt die Karenz für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nehmen möchte. Generell dürfen Mütter erst ab diesem Zeitpunkt wieder arbeiten. Bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung dürfen diese aber nicht mit Arbeiten wie Heben von schweren Lasten oder gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (bei Hitze, Kälte, Nässe etc.) beschäftigt werden.

Wann muss ich die Karenz melden?

Eine Elternkarenz (plus deren Dauer) muss dem/der Arbeitgeber:in innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes schriftlich bekanntgegeben werden.

Wie lange dauert die Karenz?

Sie muss mindestens 2 Monate dauern, darf aber auch länger: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes, sofern sie im selben Haushalt leben. Währenddessen ist man kündigungs- und entlassungsgeschützt.

Geteilte Karenz

Die Karenz kann natürlich zwischen beiden Eltern aufgeteilt werden. Ein Karenzteil muss mindestens 2 Monate dauern und kann maximal 2 Mal zwischen den Eltern geteilt werden (zum Beispiel Vater-Mutter-Vater).

Väterkarenz & Papamonat

Der Rechtsanspruch auf Karenz gilt nicht (mehr) nur für Mütter, sondern auch für Väter – eben die geteilte Karenz. Zusätzlich dazu gibt es in Österreich den Papamonat. Väter haben Anspruch darauf, sich nach der Geburt ihres Kindes 1 Monat lang von der Arbeit freistellen zu lassen. Das soll Eltern die Möglichkeit geben, ihr Baby in den ersten 4 Wochen nach der Geburt gemeinsam zu betreuen.

Ehe & eingetragene Partnerschaft: Die Unterschiede

Eine eingetragene Partnerschaft ist der Ehe zwar nachempfunden, aber nicht in allen Punkten gleich. Anders als im Ehegesetz gibt es bei der eingetragenen Partnerschaft keine sexuelle Treuepflicht. Es gibt stattdessen die Pflicht zu einer "umfassenden Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung", was grundsätzlich zwar das selbe bedeutet, sich aber breiter auslegen lässt.

Heiraten darf man in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab einem Alter von 16 Jahren, bei einer Verpartnerung müssen beide Partner:innen mindestens 18 sein. Anders als bei der klassischen Ehe ist bei der Verpartnerung im Falle einer Trennung keine Unterhaltszahlung vorgesehen.

Gerichtlich kann in Einzelfällen anders entschieden werden, daher kann auch eingetragenen Partner:innen Betreuungsunterhalt zugesprochen werden. Jetzt lesen: Hochzeit – was du unbedingt übers Heiraten wissen solltest.

Ehevertrag & Partnerschaftsvertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man meistens eine "Vorausvereinbarung" für den Fall der Scheidung. Gerade bei sehr unterschiedlichen Einkommens- oder Vermögenssituationen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.

Man kann mittels Ehevertrag aber nicht nur festlegen, wer etwas nicht bekommt, sondern auch konkrete Ansprüche festhalten, die man sich danach nicht mehr erstreiten muss, zum Beispiel Unterhalt oder wer in der Ehewohnung bleibt.

Wer nicht verheiratet, sondern in einer eingetragenen Partnerschaft, Lebensgemeinschaft oder "nur" in einer Beziehung ist, kann einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen lassen. Darin kann zum Beispiel geregelt werden, dass der eine Part für die Zeit der Kinderbetreuung einen monatlichen Unterhaltsbetrag oder eine Art Versorgungsausgleich für fehlende Pensionszeiten vom anderen Part erhält.

Scheidung

Als Scheidung bezeichnet man die Auflösung einer Ehe. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Rechtlich gesehen gibt es zwei unterschiedliche Scheidungsarten: die streitige- und die einvernehmliche Scheidung.

Streitige Scheidung

Bei einer streitigen Scheidung muss nach dem österreichischen Eherecht eine Klage am zuständigen Gericht eingereicht werden. Die sogenannte Klageschrift muss einen Scheidungsantrag, die Gründe dafür sowie entsprechende Beweismittel beinhalten.

Bei einer streitigen Scheidung gibt es drei verschiedene Varianten: Streitige Scheidung aus Verschulden (zum Beispiel Betrügen oder Gewalt), Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Lebensgemeinschaft und Streitige Scheidung aus anderen Gründen.

Laut dem österreichischen Justizministerium hat die/der Richter:in zu Beginn der Verhandlung auf eine Versöhnung hinzuwirken. Außerdem muss sie/er auf entsprechende Beratungsangebote (zum Beispiel Mediation) hinweisen. Unter Mediation versteht man ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung.

Zusätzlich wird die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung erörtert. Stellt das Noch-Ehepaar während des Scheidungsverfahrens einen Antrag darauf, wird das Verfahren unterbrochen.

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 © Elke Mayr

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich beide Ehegatten über gewisse Punkte, zum Beispiel Vermögens- und Schuldenaufteilung, Unterhalt, Obsorge der Kinder, Alimente sowie Kontaktrecht zu den Kindern, einig sind. Sie kann mündlich oder schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Scheidungsanwältin / Scheidungsanwalt

Im Falle einer Scheidung ist es ratsam, sich rechtliche Hilfe bei einer Anwältin oder einem Anwalt zu holen. Die Rechtsanwaltskammern Österreichs organisieren in jedem Bundesland die "Erste Anwaltliche Auskunft". In einem kostenlosen Orientierungsgespräch werden Hilfestellungen zur konkreten Rechtslage sowie weiteren möglichen Vorgehensweisen geboten.

Trennung mit Kindern

Ein Beziehungsaus ist nie einfach, aber gerade wenn man Kinder hat, kann die ganze Situation zu einer noch größeren Hürde werden. Die Organisation "Rainbows" hilft Kindern und Jugendlichen in schweren Zeiten – bei Tod, Trennung oder Scheidung naher Bezugspersonen.

Rainbows-Gruppen gibt es übrigens in ganz Österreich. Sie fungieren auch als Orientierungshilfe für Eltern, wie man mit Kindern am besten über die eigene Trennung sprechen könnte. Am wichtigsten ist, wie so oft, die richtige Kommunikation. Macht euren Kindern klar, dass sie nicht daran schuld sind und dass sich kein Elternteil von ihnen scheiden lässt, auch wenn nicht mehr alle gemeinsam unter einem Dach leben.

Seid euren Kindern ein Safe Space, bei dem sie trauern können und tröstet sie. Außerdem: Tragt etwaige Streitigkeiten auf keinen Fall vor ihnen aus. Sie sollten nicht das Gefühl vermittelt bekommen, sich für einen Elternteil entscheiden zu müssen.

Obsorge: Was du zum Thema Sorgerecht wissen solltest

Die Obsorge (auch Sorgerecht genannt) ist einerseits die elterliche Pflicht, seine Kinder zu erziehen und zu pflegen, andererseits aber auch das Recht, sie gesetzlich zu vertreten und ihr Vermögen zu verwalten.

Obsorge bedeutet daher, alle wichtigen Entscheidungen betreffend Ausbildung, Wohnort und Erziehung für die Kinder zu treffen. Ist man sich nach einer Trennung uneinig, kann man Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte zu Rate ziehen und das Sorgerecht gerichtlich regeln lassen.

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 © iStock

Alimente: Unterhalt für Kinder

Trennt sich ein Paar und es sind Kinder im Spiel, muss man sich mehrere Fragen stellen: Bei welchem Elternteil werden die Kinder in Zukunft leben? Wer muss den Kindern Unterhalt zahlen? Und wie viel ist das eigentlich?

Im Bezug auf Unterhalt haben beide Elternteile gegenüber ihren Kindern die gleichen Rechte und Pflichten. Das gilt übrigens immer, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.

Immer der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat für den "Naturalunterhalt" zu sorgen. Hierbei handelt es sich um Dinge wie Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Schule, Freizeitgestaltung oder Taschengeld. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht im selben Haushalt lebt, ist stattdessen dazu verpflichtet, dem anderen Elternteil Unterhalt für das Kind in Form von Geldleistungen (= Alimente) zu bezahlen.

Wie hoch diese Geldleistungen sind, ist unterschiedlich. Es handelt sich entweder um einen privat vereinbarten oder gerichtlich festgelegten Betrag. Im Falle von letzterem ist dieser vom Gehalt der Person abhängig, die den Unterhalt zahlen muss. Die genaue Höhe ist immer eine Einzelfallentscheidung, die im Zuge eines Scheidungs- oder Unterhaltsverfahrens vom Gericht beschlossen werden kann.

Falls ein Kind gerechtfertigte Sonderbedürfnisse hat (zum Beispiel außergewöhnliche Lernhilfen, kieferorthopädische Behandlungen oder Spitalkosten), ist der Unterhalt zahlende Elternteil auch verpflichtet, anteilig dafür aufzukommen. Kosten für Schikurs, Schullandwochen oder Ähnliches zählen in der Regel nicht als Sonderbedarf.

Kinderimpfungen: Wer entscheidet?

Welche Kinderimpfungen gibt es? Welche sind verpflichtend in Österreich – und welche sinnvoll? Und was kann man tun, wenn sich die Eltern hinsichtlich der Impfungen für Kinder uneinig sind?

Testament: Die wichtigsten Infos

Wie schreibe ich ein Testament? Braucht man unbedingt eins? Was passiert, wenn man keins hat? Und was sollte überhaupt drinstehen?

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 © Elke Mayr
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