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Wann beginnt der Mutterschutz in Österreich?

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Mutterschutz

©Elke Mayr
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Ab dem Zeitpunkt, an dem du deine Schwangerschaft in der Arbeit meldest, gilt in Österreich das Mutterschutzgesetz. Aber wie lange dauert der Mutterschutz? Welche Arbeiten sind für Schwangere verboten? Und was ist das Wochengeld?

Ab wann gilt das Mutterschutzgesetz?

Wenn du schwanger bist, solltest du deine:n Arbeitgeber:in darüber informieren, denn ab diesem Zeitpunkt gelten für dich die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MSchG).

Du musst deine Schwangerschaft nicht sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest bekannt geben, aber spätestens dann, wenn der voraussichtliche Geburtstermin feststeht. Dieser muss dem:der Arbeitgeber:in mitgeteilt werden, da bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Arbeit im Stehen, nur mehr beschränkt erlaubt oder auch verboten sind.

Hast du einen Werkvertrag, bist du vom Mutterschutzgesetz ausgenommen. Für freie Dienstnehmerinnen gelten das absolute und individuelle Beschäftigungsverbot sowie ein Motivkündigungsschutz.

Dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, die Beschäftigungsverbote zu beachten und das Arbeitsinspektorat schriftlich über deine Schwangerschaft zu informieren. Er:Sie darf hierfür eine ärztliche Bescheinigung von dir verlangen. Sollte es eine betriebsärztliche Betreuung geben, muss dein:e Arbeitgeber:in auch diese über deine Schwangerschaft informieren.

Welche Beschäftigungsverbote gibt es für Schwangere?

Es gibt folgende Beschäftigungsverbote:

  • absolutes Beschäftigungsverbot (Mutterschutz)

  • individuelle Beschäftigungsverbot (vorzeitiger Mutterschutz)

  • Verbot bestimmter Arbeiten

Schwangere Frauen müssen nicht jede Arbeit machen. Gesundheitsgefährdende Tätigkeiten, wie das Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Arbeiten mit Dämpfen oder Staub, sind verboten. Auch für Tätigkeiten unter Leistungs- und Zeitdruck besteht ab der 21. Schwangerschaftswoche ein Beschäftigungsverbot.

Bis auf einige Ausnahmen gilt für werdende Mütter auch ein Verbot der Feiertags- und Sonntagsarbeit sowie Nachtarbeit. Überstunden sind ebenso verboten.

Laut Mutterschutzgesetz darf durch die Beschäftigungsverbote kein finanzieller Nachteil für die schwangere Arbeitnehmerin bestehen. Der:Die Arbeitgeber:in muss aber zum Beispiel Einkommensausfälle nicht ausgleichen, wenn die Feiertags- und Sonntagsarbeit wegfällt.

Die werdende Mutter darf sich in ihrer Arbeitszeit ausruhen, hierfür muss ihr der:die Arbeitgeber:in ein Bett oder eine Liege zur Verfügung stellen. Außerdem dürfen Schwangere nicht in (Büro)Räumen arbeiten, in denen geraucht wird.

Beim individuellen Beschäftigungsverbot kommt es aus gesundheitlichen Gründen zu einer vorzeitigen Dienstfreistellung. Fachärzt:innen für Gynäkologie oder Innere Medizin dürfen diese bescheinigen.

Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Es gilt: Wenn du schwanger bist und dein Arbeitsverhältnis unbefristet ist, darfst du nicht gekündigt werden. Dein Kündigungsschutz beginnt mit dem Eintritt deiner Schwangerschaft, daher ist es ratsam, deine:n Arbeitgeber:in darüber zu informieren, damit dieser und auch die Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften gelten.

Der Kündigungsschutz dauert bis vier Monate nach der Geburt. Nimmst du Karenz in Anspruch, dann sind es vier Wochen nach Ende der Karenz.

Befindest du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis bleibt dieses mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes aufrecht.

Während der Probezeit besteht für Schwangere kein Kündigungsschutz.

Mutterschutz: absolutes Beschäftigungsverbot

Das absolute Beschäftigungsverbot wird als Mutterschutz bezeichnet und gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung, von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Staatsbürgerschaft.

Der Mutterschutz beginnt acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin.

Bei Kaiserschnitt sowie Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Bei Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um die Zeitspanne, die das Baby zu früh gekommen ist (maximal auf 16 Wochen nach der Geburt).

Hier geht es zum Mutterschutz-Rechner.

Wie viel Geld bekommt man im Mutterschutz?

Während des Mutterschutzes (absolutes und individuelles Beschäftigungsverbot) bekommst du Wochengeld als Ersatz zu deinem Gehalt, das dir von deiner Krankenversicherung ausgezahlt wird. Das Wochengeld musst du bei deiner zuständigen Krankenkasse beantragen. Dafür brauchst du eine ärztliche Bestätigung sowie Arbeits- und Entgeltbestätigung deines:r Arbeitgebers:in.

Das Wochengeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Es kommt noch ein Aufschlag für Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen) dazu. Dieser beträgt bei zwei Monatsentgelten pro Jahr 17 Prozent. Daraus wird ein Tagessatz berechnet und monatlich wie ein Gehalt ausbezahlt.

Regelmäßig geleistete Überstunden sowie Feiertags- und Sonntagsentgelte vor Meldung der Schwangerschaft müssen für die Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden.

Auch freie Dienstnehmerinnen haben Anspruch auf Wochengeld. Der Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz dient als Berechnungsgrundlage.

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