Trennungen sind traurig und oft begleitet einen das Gefühl von Verlust einige Zeit. Wie ist das aber (rechtlich) bei Beziehungen und Ehen, bei denen eine Person von der anderen massiv getäuscht und belogen wurde?
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Viele Menschen wünschen sich eine erfüllte Partnerschaft. Oft klappt das auch. Manche Menschen versuchen aber, andere zu täuschen und daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen. Nicht erst seit dem Tinder Schwindler sind sogenannte "Heiratsschwindler" ein Begriff. Es ist ein altes Phänomen, das aber durch die Präsenz von sozialen Medien und diversen Dating Plattformen weiter verstärkt wurde.
Das Internet erleichtert es schnell Intimität herzustellen und durch häufige, kurze Nachrichten oder Telefonate Liebe vorzugaukeln. Manchmal stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Person am anderen Ende der Nachrichten gar nicht existiert bzw. sich mit Hilfe von gestohlenen Fotos eine andere Identität zugelegt hat.
Auch eine "normale" Trennung ist oft schmerzhaft und muss verdaut werden. Muss man aber irgendwann feststellen, dass der/die Partner:in einen von Beginn an vorsätzlich getäuscht und belogen hat, ist das besonders traumatisch für Betroffene. Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, ist auch rechtlich relevant. Nicht immer kommt es im Rahmen einer solchen Täuschung bei der Anbahnung einer Beziehung auch zu einer Eheschließung. Wenn, dann kann es Konsequenzen dafür haben, wie die Ehe wieder beendet werden kann. Da gibt es nämlich neben der Scheidung unter Umständen noch andere Möglichkeiten.
Gibt es Konsequenzen für einen Heiratsschwindler?
Die kurze Antwort ist: Ja, es gibt rechtliche Konsequenzen für Heiratsschwindler. Man muss zuerst zwischen den zivilrechtlichen Folgen, also der Auflösung der Ehe und den möglichen strafrechtlichen Folgen für den Betrug oder die Täuschung unterscheiden.
Meistens spricht man beim Ende einer Ehe hauptsächlich von Scheidung. Eine Scheidung ist aber nicht die einzige Möglichkeit, wie eine Ehe beendet werden kann. Menschen, die sich scheiden lassen wollen, haben sich entweder entliebt oder die Ehe ist an sich kaputt, sodass man nicht weiter an ihr festhalten möchte.
Wenn sich das Problem allerdings nicht erst während der Ehe entwickelt, sondern eigentlich schon davor bzw. zum Zeitpunkt der Eheschließung besteht, kann in bestimmten Fällen eine Aufhebung der Ehe Thema werden. Die Aufhebung der Ehe führt ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils zur Beendigung der Ehe.
Wenn man also bei der Eheschließung über wesentliche Tatsachen im Irrglauben war und nicht geheiratet hätte, wenn man die Wahrheit gekannt hätte, kann dies vielleicht einen Grund für eine Aufhebung der Ehe darstellen. Allerdings muss grob etwas im Argen liegen und es muss sich um einen Irrtum handeln, der den Trennungswillen objektiv rechtfertigt.
Welche Gründe können eine Aufhebung der Ehe rechtfertigen?
Beispiele für solche Irrtümer können sein: Schwere Krankheiten z.B. eine HIV-Infektion, eine kriminelle Vergangenheit, vor allem dann, wenn eine Person mehrfach und schwer vorbestraft ist, oder auch, wenn eigentlich nur deshalb geheiratet wurde, um eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Keine Aufhebungsgründe stellen nach der Rechtsprechung z.B. Irrtümer über das Alter, die Vermögensverhältnisse oder auch die Jungfräulichkeit dar. Das heißt, glaubt man eine Person zu heiraten, die angeblich bis zur Ehe enthaltsam gelebt hat und entpuppt sich das als Unwahrheit, kann danach nicht aus diesem Grund die Aufhebung der Ehe verlangt werden, weil so etwas "bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe" nicht relevant ist.
Lässt sich die Ehe auch nach langer Zeit aufheben?
Erkennt man schließlich nach der Eheschließung, vielleicht nach langer Zeit die Wahrheit und gibt das Opfer zu verstehen, dass er oder sie die Ehe dennoch fortsetzen möchte, kommt eine Aufhebung der Ehe aus diesem Grund später nicht mehr infrage.
Außerdem können "sittliche Überlegungen" einer Aufhebung entgegenstehen, wenn der Irrtum aufgrund der langen Dauer der Ehe zum Beispiel nicht mehr relevant scheint oder etwaige charakterliche Mängel nicht mehr bestehen oder sich nicht negativ auf die Ehe ausgewirkt haben.
Ehetäuschung ist gerichtlich strafbar
Wird eine Person vor der Eheschließung arglistig getäuscht, so kann unter Umständen ebenso wie beim Irrtum die Aufhebung der Ehe begehrt werden. Die Täuschung kann eherechtlich durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder durch Verschweigen geschehen. Das Motiv der Täuschung, ist (eherechtlich) nicht relevant.
Wichtig kann das Motiv eines Heiratsschwindlers oder einer Heiratsschwindlerin aber sein, wenn die Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch geprüft wird. Ehetäuschung, also wer einen anderen durch Täuschung über Tatsachen, derentwegen die Aufhebung der Ehe begehrt werden kann, verleitet, mit ihm die Ehe zu schließen, kann nämlich auch gerichtlich strafbar sein.
Mit einem Strafmaß von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe ist das kein Kavaliersdelikt. Hier sind allerdings listige Vorstellungen oder Handlungen notwendig, die den anderen hinters Licht führen. Einfaches Verschweigen des Aufhebungsgrundes genügt (strafrechtlich) nicht.
Unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder nicht: Hat man das Gefühl, Opfer einer Täuschung zu sein und dass die Beziehung möglicherweise bereits zu finanziellen Nachteilen geführt hat, lohnt es sich jedenfalls die Polizei einzuschalten und eine mögliche Strafbarkeit prüfen zu lassen.
Wie kann ich mich schützen?
Auf einen Betrüger oder eine Betrügerin hereinzufallen wird immer noch tabuisiert. Dabei kann es jedem von uns passieren. Nicht umsonst heißt es "Liebe macht blind." Dennoch kann man durch einige Vorsichtsmaßnahmen oft das Schlimmste verhindern. Gerade, wenn man jemanden über das Internet kennenlernt, den man vielleicht sogar noch nicht einmal persönlich getroffen hat, kann es helfen, interessiert und aufmerksam zuzuhören.
Spricht die (Internet-) Bekanntschaft zum Beispiel sehr schnell über Liebe, Intimität und Heirat bzw. die gemeinsame Zukunft, kann das ein Warnsignal sein. Ist es beispielsweise nicht möglich, mit der Person ein persönliches Treffen oder auch nur ein Videotelefonat zu vereinbaren, solltest du ebenso aufpassen.
Eine absolute "red flag" sollte es sein, wenn deine Bekanntschaft plötzlich von unvorhergesehenen Schwierigkeiten spricht, die es absolut notwendig machen, dass man kurzfristig und schnell Geld oder geldwerte Leistungen zur Verfügung stellt. Es ist verständlich, dass man einer geliebten Person oder einem Freund oder einer Freundin in Not aushelfen möchte.
Es ist aber nicht normal und definitiv ein Warnsignal, wenn eine neue Liebe innerhalb der ersten Monate Geld oder finanzielle Unterstützung von einem verlangt. Teilweise fängt es auch mit kleineren Beträgen an, die sich immer weiter steigern. Wenn man den Impuls hat, Freundinnen zu erklären, es sei alles ganz anders als es aussähe, ist das meistens kein gutes Zeichen. Meistens ist es nämlich genau so wie es aussieht.
Über die Autorin: Theresa Kamp ist Juristin in der Kanzlei Law and Beyond und auf Familienrecht spezialisiert. Alle Infos gibt's hier: www.lawandbeyond.at