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Künstliche Befruchtung: Die beliebtesten Methoden

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9 min
Der Weg zum Wunschbaby kann auch länger dauern.
Der Weg zum Wunschbaby kann auch länger dauern.© Shutterstock©Shutterstock
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Der große Überblick.

Hormontherapie

Nicht immer ist eine künstliche Befruchtung notwendig, manchmal reicht es, den Hormonstatus zu optimieren. Eine richtig eingestellte Schilddrüse ist zum Beispiel wichtig, um schwanger zu werden.

Insemination (IUI)

Dabei wird aufbereiteter Samen des Partners zum Zeitpunkt des natürlichen Eisprungs mit einem dünnen Katheter direkt in die Gebärmutter gebracht. Diese Methode eignet sich, wenn die Samenqualität leicht eingeschränkt ist oder bei der Frau organische Ursachen vorliegen, die ein natürliches Aufsteigen der Spermien in die Gebärmutter blockieren. Die Schwangerschaftsrate liegt bei zehn bis 15 Prozent.

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Dabei werden die Eizellen im Labor mit dem aufbereiteten Samenmaterial des eigenen Partners in einer Nährlösung zusammengebracht. Anschließend werden eine oder zwei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt. Um ein Heranreifen mehrerer Eizellen zu garantieren, müssen die Eierstöcke der Patientin bei der IVF-Behandlung vorerst mittels Hormonsspritzen über mehrere Tage stimuliert werden. Die Eizellen werden, wenn sie reif sie, über die Scheide bei einer Follikelpunktion entnommen.

Intracytoplasmatische Spermien-Injektion (ICSI)

Kommt bei stark eingeschränkter männlicher Samenqualität zum Einsatz. Dabei wählen die Biologen die "fittesten" Spermien aus und injizieren diese direkt in die bei der Punktion gewonnenen Eizellen. Dadurch wird eine Befruchtung von über 90 Prozent der weiblichen Eizellen erreicht. Anschließend werden eine oder zwei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt.
Die Schwangerschaftsrate bei IVF und ICSI liegt je nach Alter bei etwa 50 Prozent in der VivaNeo Klinik.

Weitere Möglichkeiten, um die Chancen zu erhöhen:

Polkörperdiagnostik (PDK): Diese Untersuchung gibt Rückschlüsse auf das Erbgut der Eizelle. Fehlverteilungen von Chromosomen und Anlagen für bestimmte erbliche Erkrankungen können mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt oder ausgeschlossen werden. Anders als bei der Präimplantationsdiagnostik sind keine Zellen des Embryos notwendig, somit ist diese Untersuchung im Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt.

Embryo-Kleber: Diese spezielle Lösung verbessert die Ernährung der Embryonen zum Zeitpunkt des Embryotransfers. Der Embryo bleibt leichter an der Gebärmutterschleimhaut haften.

Assisted Hatching: Die Eizelle bzw. der Embryo sind von einer Hülle, der sogenannten Zona pellucida, umgeben. Kurz vor der Einnistung des Embryos in die Gebärmutterschleimhaut kommt es zur Öffnung dieser Hülle und zum sogenannten "Schlüpfen" des Embryos. Bei In-Vitro-Kulturen und auch die Kryo-Konservierung ist diese Außenhaut in ein bis zwei Prozent der Fälle verhärtet. Deswegen verdünnt oder öffnet man diese vor allem bei Patientinnen über 38 Jahren oder nach mehreren erfolglosen IVF- oder ICSI-Versuchen manuell, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Rechtliche Situation in Österreich

Eizellspende: Diese ist seit 2015 bei heterosexuellen und lesbischen Paaren bis zu einem Alter von 45 Jahren erlaubt. Für Alleinerzieher steht diese Methode derzeit noch nicht offen. Es gibt eine Wartezeit von sechs Monaten auf eine Eizelle, da es mehr Empfänger als Spender gibt. Eine Eizellspende ist in Österreich nur Frauen unter 30 Jahren und nur altruistisch, also selbstlos und ohne kommerziellen Nutzen, möglich. Jede Empfängerin hat aber die Möglichkeit, ihre Spenderin mitzubringen. „Für Samenspenden gibt es kein Alterslimit, da diese im Unterschied zur Eizelle nicht altert. Hier wird nur eine qualitative Analyse gemacht“, so Dr. Schwarz.

Leihmutter: In Österreich nicht erlaubt, da bei uns die Frau, die ein Kind gebärt, als die rechtmäßige Mutter gesehen wird. „In den USA gelten diejenigen als Eltern, von denen das genetische Material abstammt. Man muss allerdings sehen, dass die neun Monate Schwangerschaft ein Kind ebenso prägen wie die Genetik. Wir Menschen haben 30.000 Gene und davon sind nur 3.000 aktiv. Die Leihmutter schaltet diese Gene während der Schwangerschaft ab oder an und entscheidet somit darüber, was aus einem Mensch wird. Ich persönlich finde somit eine Eizellspende wesentlich physiologischer als eine Leihmutterschaft. Das Kind wird in den neun Monaten so stark geprägt als ob es das eigene wäre“, sagt Dr. Loimer.

Präimplantationsdiagnostik: Ist in Österreich bis zum fünften Tag nach der Befruchtung erlaubt, allerdings erst nach drei Fehlversuchen oder Aborten bei der künstlichen Befruchtung oder wenn bei einem der Partner eine schwere Missbildung in der genetischen Struktur vorliegt. „Auf die Art wird verhindert, dass Embryonen, die schwere Schädigungen, die zu lebenslangen Schmerzen oder einem sehr kurzen Leben führen würden, nicht eingesetzt werden“, so Dr. Loimer. Dann wird gezielt geschaut, ob eine bestimmte Missbildung vorhanden ist oder bei einem Screening untersucht, ob die Chromosomen 1 bis 46 ordentlich verteilt sind. Es darf nicht auf Geschlecht, Hautfarbe, Augenfarbe und auch nicht auf Brustkrebserkrankungen oder etwa Trisomie 21 gescreent werden. Ich finde das auch gut“, so Dr. Loimer. „Ärzte sind keine Dienstleister, sondern behandeln Kranke und auf diese Art wird jedem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben.

Kryokonservierung: Das Einfrieren von Zellen und Zellgewebe ist in der Reproduktionsmedizin eine gängige Praxis. Dabei können befruchtete Eizellen für spätere Versuche aufgehoben werden, ebneso wie befruchtungsfähige Samenzellen oder gesunde Eizellen bei Krebspatienten und -patientinnen, denen durch die Tumorbehandlung oder die Chemotherapie Unfruchtbarkeit droht. Ein Sozial Freezing, also das Konservieren von Ei- oder Samenzellen aus sozialen Gründen, etwa weil man zuerst Karriere machen möchte, ist in Österreich nicht erlaubt.

Wann zahlt der IVF-Fond:

Der Fond übernimmt 70 Prozent der Kosten der Maßnahmen von IVF. Vier Versuche werden dabei bezahlt. Kommt es zu einer Schwangerschaft mit Herzaktion, resetet sich der Fond und es werden weitere vier Versuche finanziell unterstützt.
Voraussetzungen: das Paar muss in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft sein. Es muss entweder bei der Frau oder beim Mann eine Sterilität vorliegen. Vorsicht: Altersgrenzen 40 Jahre bei der Frau und 50 Jahre beim Mann. Weitere Voraussetzungen.

Die Experten:

Dr. Leonhard Loimer, Gynäkologe VivaNeo, www.vivaneo-wien.at

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Dr. Leonhard Loimer © VivaNeo

Mag. Dr. Reinhard Schwarz, Biologe, klinischer Embryologe Viva Neo, www.vivaneo-wien.at

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Mag. Dr. Reinhard Schwarz © VivaNeo

Tipp:

Tag der offenen Tür in der VivaNeo Kinderwunschklinik Dr. Loimer Wien am 19. September 2018
Wo: Hadikgasse 82, 1140 Wien
Wann: Von 17-20 Uhr
Die Kinderwunschklinik öffnet ihre Pforten und lädt zu interessanten Vorträgen, einem Rundgang durch die Klinik und dem ungezwungenen Austausch mit anderen Betroffenen ein.
Der Eintritt ist gratis, es gibt ein kleines Buffet und Getränke.

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