Frauenrechte sind Menschenrechte und gehen uns alle etwas an. Seit vielen Jahren setzen sich eine Vielzahl von Aktivistinnen und Politikerinnen für die Rechte der Frau ein, jedoch herrscht immer noch keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Wie steht es in Österreich rund um dieses Thema?
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Frauenrechte sind ein umstrittenes Thema. Es liegt unter anderem daran, dass es unterschiedliche Wahrnehmungen darüber gibt, wie weit die Gleichberechtigung von Frauen im eigenen Land bereits vorangeschritten ist. Es gibt Stimmen, die empfinden den Status quo bereits als das Ende der Fahnenstange und wieder andere, die den Standpunkt vertreten, dass Frauen, auch in Österreich, nach wie vor strukturell benachteiligt sind. Unbestritten ist, dass sich in den letzten Jahrzehnten bereits viel bewegt hat.
Klar ist aber auch, dass Frauen in Österreich nach wie vor mit großen Herausforderungen zu kämpfen haben. Frauen verdienen im Schnitt rund 14 Prozent weniger als Männer. 50 Prozent sämtlicher erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit. Altersarmut ist weiblich und Frauen erhalten im Schnitt um 42 Prozent weniger Pension als Männer.
Frauen haben viel höheres Risiko als Männer, Opfer von psychischer physischer oder sexueller Gewalt zu werden. In Österreich hat jede 5. Frau (das heißt 20 Prozent der Frauen) seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Bedarf, sich weiter für Frauen und ihre Rechte einzusetzen gibt es also jedenfalls.
Frauenrechte: Geschichte und wichtige Meilensteine
Frauenrechte sind Menschenrechte. Das war allerdings nicht immer so klar. Im 19. Jahrhundert haben Bestrebungen begonnen, Frauen Zugang zum Wahlrecht zu ermöglichen. Neuseeland war das erste Land, das Frauen 1893 wählen ließ. Wusstest du, dass Frauen in Österreich erst ab 1918 wählen und gewählt werden dürfen? Nein? Wir haben für dich die wichtigsten Fakten zusammengefasst, ab wann Frauen erst was dürfen.
Bis dahin waren Frauen generell von politischen Tätigkeiten ausgeschlossen. Im Jahr 1918 wurden Mädchen auch an öffentlichen Gymnasien zugelassen. Die österreichische Bundesverfassung enthält das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Gleichheitsgrundsatz).
1975 war ein wichtiges Jahr für Frauen in Österreich: Der Schwangerschaftsabbruch bis zum 3. Monat wurde straffrei gestellt. Nach wie vor muss allerdings eine ärztliche Beratung einer Abtreibung vorausgehen. 1975 kam es auch zur Einführung des gemeinsamen Unterrichts von Buben und Mädchen an öffentlichen Schulen. Außerdem dürfen Frauen seit 1975 in Österreich auch ohne Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen.
1976 wurde das patriarchale Ehe-Modell von einem partnerschaftlichen Modell abgelöst. Der Ehemann ist seither nicht länger das Oberhaupt der Familie. 1978 wurde das erste Frauenhaus in Österreich eröffnet. 1979 entstand das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft. Vergewaltigung auch in der Ehe ist seit 1989 strafbar. Erst 1989 wurden unverheiratete Mütter verheirateten gleichgestellt. Bis dahin bekamen die Unverheiratete die Obsorge für ihr Kind nur über Antrag.
Auch wenn sich viel bewegt hat, gibt es immer noch viele Bereiche, in denen Frauen Männer noch nicht gleichgestellt sind bzw. in denen Frauen Benachteiligungen im Alltag erfahren. In unterschiedlichen Teilen der Welt gibt es auch unterschiedliche Herausforderungen für das weibliche Geschlecht. In manchen Teilen der Welt ist es Frauen nicht erlaubt, selbst zu entscheiden, wen sie heiraten wollen oder ob sie zur Arbeit gehen dürfen oder zu Schule.
Kurz zusammengefasst die wichtigsten Meilensteine der Frauenrechte in Österreich:
1918: Wahlrecht für Frauen wird eingeführt
1975: Schwangerschaftsabbruch bis zum 3. Monat wird erlaubt
1975: Frauen dürfen ohne Zustimmung des Mannes arbeiten
1977: Karenzgeld wird erhöht, Mutterschutz verlängert
1989: Unverheiratete Mütter werden verheirateten gleichgestellt
1989: Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar
1993: Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft
Bedeutende Frauen für die Frauenrechte
Es hat in der Geschichte bis heute immer wieder bedeutende weibliche Persönlichkeiten gegeben, die sich für die Rechte von Frauen und Gleichberechtigung eingesetzt haben. In ihren unterschiedlichen Funktionen haben Sie als Aktivistinnen, Politikerinnen oder Schriftstellerinnen notwendige und wichtige Prozesse angestoßen und mitgeprägt.
Frauen, die gerade im europäischen bzw. historischen Kontext viel geleistet haben, sind: die Aktivistin Alice Schwarzer, die Schriftstellerin Simon de Beauvoir, aber auch die erste österreichische Frauenministerin Johanna Dohnal.
Was haben Frauenrecht mit Feminismus zu tun
Feminismus als Begriff polarisiert. Nicht alle Personen können sich mit diesem Begriff anfreunden. Feminismus meint, dass Frauen das Recht auf politische, wirtschaftliche und soziale Gleichberechtigung haben. Feminismus möchte, dass Frauen und Männer ihre Rechte gleichberechtigt wahrnehmen können.
Es gibt auch innerhalb des Feminismus unterschiedliche Strömungen und Richtungen. Um eines herauszugreifen, ist intersektionaler Feminismus beispielsweise die Idee, dass sich Gründe, wegen denen jemand diskriminiert oder schlecht behandelt werden könnte wie zum Beispiel Hautfarbe, soziale Herkunft, Behinderung, Geschlecht, oder sexuelle Orientierung, überlappen und miteinander verschränkt sind.
Gesetze für Frauen in Österreich
Gesetze gelten für alle Männer wie Frauen gleich. Die Gleichheit von Frauen vor dem Gesetz, sowie die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Im Mutterschutzgesetz sind Bestimmungen zur Karenz und der Kündigungsschutz geregelt, wie auch das Nachtarbeitsverbot für werdende und stillende Mütter.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie soll sicherstellen, dass Frauen auch innerhalb der Familie vor Gewalt geschützt werden. Aber auch das Strafrecht birgt wichtige Regeln zum Schutz von Frauen. Seit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1989 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich einer Vergewaltigung außerhalb der Ehe gleichzusetzen.
Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurde das Verbot von Stalking eingeführt. Zwangsverheiratung sowie Genitalverstümmelung sind strafbar. Auch die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten ist im Strafgesetzbuch verankert.
Über die Autorin: Theresa Kamp ist Juristin in der Kanzlei Law and Beyond und auf Familienrecht spezialisiert. Alle Infos gibt's hier: www.lawandbeyond.at