Pensionssplitting soll die finanziellen Ausfälle während der Erziehungszeiten für Frauen ausgleichen. Wie geht es und was bringt es?
Beim Pensionssplitting können Teile der Pensionsgutschrift von einem Elternteil zum anderen übertragen werden. So soll vor allem "frau", die während der Erziehungszeiten meist zuhause bleibt, mit ihren Finanzen besser aussteigen können.
Was ist Pensionssplitting?
Beim Pensionssplitting kann die Hälfte oder auch weniger der Pensionsgutschrift des berufstätigen Elternteils freiwillig auf die Person, die sich der Kindererziehung widmet, übertragen werden. Diese erhält eine Gutschrift im Pensionskonto. Die Höhe der Übertragung kann selbst bestimmt werden. Es ist dabei egal, ob diese komplett zuhause bleibt, geringfügig oder in Teilzeit arbeitet. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust in der Pension teilweise reduziert werden. Bei jenem Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, erhöht sich die Pension, beim anderen sinkt sie im gleichen Ausmaß.
Welche Vorteile hat Pensionssplitting?
Viele Frauen sind zugunsten der Kindererziehung oft viele Jahre weg vom Job oder arbeiten in Teilzeit. Durch Pensionssplitting erhält jener Elternteil einen Ausgleich, der sich um die Kindererziehung kümmert und dadurch finanzielle Nachteile hat, die sich ansonsten später auf den Outcome der Pensionsversicherung auswirken.
Welche Nachteile hat Pensionssplitting?
Die Person, welche die Pensionsbeiträge auf die Partner:in übertragen lässt, wird aber in der Pension definitiv weniger bekommen und somit dadurch einen Nachteil haben.
Bleibt ein Paar zusammen ändert sich im Endeffekt nicht viel beim Familienbudget. Ein Nachteil kann vor allem dann entstehen, wenn die Pension trotz des Splittings noch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Dann ist nichts damit gewonnen, sondern für den Partner und das Familienbudget verloren.
Welche Nachteile könnten sich für getrennte Paare ergeben? Die Arbeiterkammer rechnet dazu folgendes Beispiel vor:
Eine Pension bei getrennt lebenden Ehepaaren oder Alleinstehenden unter dem Einzelausgleichszulagerichtsatz, dieser beträgt (2021) ungefähr 1000 Euro, wird aus Steuergeldern finanziert. Durch das vom Partner finanzierte Splitting kann der Ausgleichszulagenrichtsatz überschritten werden und es gibt dann keine Zulage. Dieser Betrag fehlt dann auf dessen Pensionskonto. Also der Teilbetrag, der als Ausgleichzulage von öffentlicher Hand getragen würde, wird nun vom Partner mittels Pensionssplitting gezahlt. Das Gesamteinkommen beider wird dadurch weniger.
Außerdem steht die bessere Absicherung der Frau dadurch direkt mit dem Partner in Zusammenhang, was nicht unbedingt zu einer finanziellen Unabhängigkeit beiträgt.
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Wie funktioniert es?
Das Pensionssplitting ist freiwillig und für jede Form der Partnerschaft sowie auch nach einer Trennung oder Scheidung möglich. Man muss dafür also nicht verheiratet sein oder in einem gemeinsamen Haushalt leben. Es kann bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
Anzugeben ist, welcher Elternteil die Gutschriften überträgt und welcher Elternteil die Gutschriften bekommen soll. Das Formular kannst du bei der Pensionsversicherungsanstalt downloaden. Es muss von beiden Elternteilen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden.
Was kann übertragen werden?
Es können Teilgutschriften von der Geburt bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind 7 Jahre alt wird, übertragen werden. Bei mehreren Kindern sind Übertragungen für maximal 14 Jahre möglich.
Pensionsgutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld, sind nicht übertragbar.
Wie viel kann übertragen werden?
Die Höhe der Übertragung kann für jedes Kalenderjahr selbst bestimmt werden. Diese kann als Betrag oder als Prozentsatz festgelegt werden. Es können pro Jahr aber höchstens 50 % der Teilgutschrift aus Erwerbstätigkeit übertragen werden. Die Übertragung auf den erziehenden Elternteil ist jedoch nur bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage möglich.
Was ist zu tun, um eine Gutschrift zu übertragen?
Der Antrag auf das Pensionssplitting kann schriftlich bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes eingebracht werden. Liegen die Geburten der beiden letzten gemeinsamen Kinder nicht mehr als 10 Jahre auseinander, verlängert sich die Antragsfrist für alle der davor geborenen gemeinsamen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des letzten gemeinsamen Kindes. Darunter werden leibliche Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder verstanden.
Was muss noch beachtet werden?
Eine Übertragung ist nur dann möglich, wenn noch keiner der Elternteile eine Pensionsversicherung bezieht. Die Übertragung wird mit einem Bescheid durchgeführt, der eine unwiderrufliche Vereinbarung darstellt. Die Übertragung kann somit nicht mehr geändert oder aufgehoben werden.
Seit wann kann es beansprucht werden?
Das freiwillige Pensionssplitting gibt es in Österreich schon seit 2005. Es wird jedoch wenig beansprucht. Zwischen 2005 und 2018 wurden 1366 Anträge gestellt.
Eine merkliche Steigerung fand laut der Arbeiterkammer OÖ erst 2019 mit 583 und 2020 mit 951 Anträgen statt. In über 90 Prozent der Fälle haben Männer ein Teilguthaben auf das Konto ihrer Frauen übertragen.
Beispiel für Pensionssplitting
Die Pensionsversicherungsanstalt rechnet dazu folgendes Ideal-Beispiel für Pensionssplitting in Österreich vor. Für den jeweiligen Einzelfall lassen sich Familien am besten direkt bei dieser beraten!
Bei einem Erwerbseinkommen des Ehepartners (Vater) von beispielsweise 33.707,80 Euro, das auch gleichzeitig die Beitragsgrundlage für die Versicherung ist, wäre die Gutschrift aufs Pensionskonto jährlich 600 Euro (bei einem Kontoprozentsatz von 1,78 %). Werden jetzt 175 davon übertragen, verringert sich dessen Gutschrift auf 425. Der monatliche Pensionswert verringert sich dadurch um 12,50 Euro (175,00 : 14).
Die Mutter hat bei einer Teilzeitbeschäftigung ein Jahreseinkommen von 14.044,94 Euro und widmet sich der Kindererziehung. Beim Beispiel liegt die Annahme vor, dass sie keine keine fixe Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommt, weil das Kind das 4. Lebensjahr bereits vollendet hat. Ihre Teilgutschrift beträgt jährlich 250 und erhöht sich durch die Übertragung von 175 auf 425. Dadurch erhöht sich der monatliche Pensionswert um die 12,50 des Partners (EUR 175,00 : 14).
Automatisches Pensionssplitting
In der Schweiz und in Deutschland sowie in Schweden werden die Beiträge der Eltern automatisch aufgeteilt. Dies wird auch bei uns schon länger von verschiedenen politischen Seiten gefordert. Dabei soll es ein einmaliges und zeitlich befristetes Opting-out geben, bei dem beantragt werden kann, wenn man dieses nicht haben möchte.
Der Sinn des automatischen Pensionssplitting wird immer wieder diskutiert. Es soll als Maßnahme zur Reduzierung von Altersarmut bei Frauen beitragen. Laut der Statistik Austria sind vor allem alleinlebende Pensionistinnen besonders oft von Armut betroffen. Dies trifft auch auf Ein-Eltern-Haushalte zu, die meist nur aus Frauen mit ihren Kindern bestehen.
Die Arbeiterkammer OÖ sieht das Pensionssplitting nicht als ausreichende Lösung an:
Der Österreichische Frauenring sieht die Maßnahme ebenfalls kritisch: "Mit dem automatischen Pensionssplitting Altersarmut entgegenzuwirken, ist kein echter Ausgleich und hilft vor allem jetzt keiner Frau zu einer höheren Pension, vor allem, wenn sie schon Kinder hat. Auch ist anzumerken, dass Alleinerziehende keine Möglichkeit eines Splittings haben. Das Ziel muss die Stärkung der Eigenpensionen von Frauen sein. Hier muss an sehr vielen 'Schrauben' gedreht werden, um Frauenpensionen zu stärken. Pensionssplitting sollte weiterhin freiwillig bleiben." Das sagt Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes.