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Frauenquote: Bringt sie mehr Frauen in die Führungspositionen der Unternehmen?

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©Elke Mayr
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Die Gesetze zur Frauenquote in Österreich zeigen erste Erfolge. Der Anteil an Frauen in Führungspositionen ist jedoch leider immer noch recht gering.

Frauen in vielen Institutionen und Unternehmen weniger oft vertreten als Männer, obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung ausmachen. Regelungen für Unternehmen, die eine gesetzliche Frauenquote vorsehen, sollen und können hier zu mehr Gleichberechtigung beitragen. Diese Quoten sind teilweise umstritten und werden immer wieder heiß diskutiert. Was bringen sie?

Worum geht es bei der Frauenquote?

Sie ist eine Möglichkeit, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu heben. Eine Frauenquote kann von der Politik oder von Unternehmen selbst festgelegt werden. Diese kann zum Beispiel wie ein Reißverschlusssystem funktionieren: Auf einer Liste werden abwechselnd Männer und Frauen gereiht. So wird gewährleistet, dass beide Geschlechter gleichberechtigt zum Zug kommen.

Aktuelle Gesetze zur Frauenquote in Österreich

Frauen werden bei Beförderungen und Führungspositionen teilweise immer noch stark übergangen. Dies trägt auch zur auseinanderklaffenden Lohnlücke ( Gender-Pay-Gap) in Österreich bei. Um die Bedingungen für die Karriere und die Sichtbarkeit von Frauen zu verbessern, wurden seitens der Politik Gesetze zu Regelung der Frauenquote eingeführt.

Frauen in Aufsichtsräten von staatsnahen Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich selbst dazu verpflichtet, eine bestimmten Frauenquote in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen einzuhalten. Zu diesen Unternehmen gehören solche, an denen der Staat mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist wie beispielsweise die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft), ÖBB oder die OeNB (Österreichische Nationalbank).

Zielsetzung war ein Frauenanteil von 25 Prozent bis Ende 2013 und 35 Prozent bis 2018. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde die Quote für den Frauenanteil in staatsnahen Unternehmen auf 40 Prozent angehoben. Diese gilt allerdings nur für jene Aufsichtsratsmitglieder, die vom Bundesministerium in den Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens entsendet werden. Die Frauenquotenregelung gilt daher nicht für den ganzen Aufsichtsrat eines solchen Unternehmens.

Die von der Bundesregierung selbst auferlegte Frauenförderungsregelung wurde in einem öffentlichen Kodex festgehalten.

Frauen in Aufsichtsräten von privaten Unternehmen

Diese verbindlichen Zielvorgaben stammen aus dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat ( GFMA-G).

Es ist seit 2018 gültig und sieht folgendes vor: Für Aufsichtsräte-Positionen von börsennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten muss einen Mindestanteil von 30 Prozent für Frauen vorgesehen werden. Die Vorgabe gilt nur für neue Posten, bei Nichteinhaltung bleibt das Mandat unbesetzt, dies wird als "leerer Stuhl"-Regelung bezeichnet.

Zudem gilt für die Unternehmen im privaten Sektor weiterhin ein bestimmter Kodex (Corporate Governance Codex). Dieser erfordert, dass börsennotierte Unternehmen einen Bericht über ihre Maßnahmen zur Frauenförderung anfertigen müssen. Bei der Besetzung von Aufsichtsräten sollte gesetzlich auch die Diversität berücksichtigt werden.

Diskurs um die Frauenquote

Die Debatte über die Gleichstellung verläuft oft sehr angespannt: Weibliche Führungskräfte werden oft als Quotenfrauen hingestellt und Fakten wie Eignung und Ausbildung dabei oft übersehen. Ein Blick auf die Statistiken der erfolgreichen Bildungsabschlüssen zeigt aber auf, dass Frauen hier erfolgreicher abschneiden. Wieso sind sie dann aber weniger in hohen Positionen vertreten?

Der Anteil an Frauen mit höheren Bildungsabschlüssen nimmt laut der Statistik Austria langfristig zu: 2010 verfügten 16,2 Prozent der erwerbstätigen Frauen über einen Hochschulabschluss im Vergleich zu Männer mit 14,1 Prozent, 2020 waren es dann 24,1 Prozent bei den Frauen und 18,9 Prozent bei den Männern.

Die einen reden von den Vereinen "der alten weißen Männer, die andern hinterfragen, was die Frauenquote denn nun wirklich bringe. Studien, wie der Report der AK, zeigen aber die Wirkung von Quotenregelungen auf.

Es ist Fakt, dass die Arbeitswelt, sowie Politik und Forschung, aber vor allem auch die Chefetagen über Generationen hinweg als Domänen der Männer galten. Studien wie der "Frauen.Management.Report 2023" der Arbeiterkammer (AK) zeigen auf, dass die Frauenquote sehr wohl etwas bringt und, dass noch viel zu tun ist, um Gleichberechtigung in der Arbeitswelt zu erreichen.

Frauen in Führungspositionen & Unternehmen: Zahlen & Fakten

Der letzte "Frauen.Management.Report 2022" der Arbeiterkammer (AK) zeigt auf, dass ohne verbindliche Zielvorgaben die Gleichberechtigung eher langsam voranschreitet. Beispielsweise sind nur 24,7 Prozent der Aufsichtsratsmandate in den 200 umsatzstärksten Unternehmen von Frauen besetzt, in den Geschäftsführungen ist ein Frauenanteil von nur 8,9 Prozent zu verzeichnen.

Der "Frauen.Management.Report 2023" zeigt, das Österreich weiterhin weit unter dem EU-Schnitt beim Frauenanteil in den Geschäftsführungen liegt. In den umsatzstärksten 200 Unternehmen des Landes wurden Anfang Jänner 2023 von 599 Geschäftsführerpositionen 536 Funktionen von Männern bekleidet (89,5 %). Das entspricht einem Frauenanteil von 10.5 %, der Im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist.

Deutlicher fällt die Unterrepräsentanz von Frauen in den Vorständen der börsennotierten Gesellschaften aus: 19 von 212 Vorstandspositionen (9,0 %) sind weiblich besetzt. Neun der 67 börsennotierten Unternehmen (13,4 %) sind im Vorstand sowie im Aufsichtsrat rein männlich geführt ("all-male board"). Das sind laut dem Bericht beispielsweise Unternehmen wie die Mayr-Melnhof Karton AG oder Rosenbauer International AG.

Nur jeder 6. Aufsichtsrat mit weiblicher Vorsitzenden

Werfen wir einen genaueren Blick auf Österreich. Seit der Einführung einer verbindlichen Frauenquote 2018 von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsratsgremien gewisser großer und börsennotierter Unternehmen zeigt sich, dass die Quote wirkt. 2023 lag der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der quotenpflichtigen Börsenunternehmen bei rund 35 Prozent und bei 21,4 % bei den nicht quotenpflichtigen Unternehmen.

In den staatsnahen Unternehmen, die auch bei der Einhaltung von Diversität eine Vorreiter:innen-Position einnehmen, macht der Anteil fast 47 Prozent aus.

Der Bundes-Frauenanteil in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen mit mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung lag 2022 bei ungefähr 50,5 Prozent. Das heißt 148 der 293 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Von insgesamt 55 Unternehmen erfüllten bereits 43 Unternehmen die vorgegebene Frauenquote von 40 Prozent oder liegen sogar darüber.

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Zum Vergleich: Frauenanteil in Top-Positionen 2022

 © Frauen.Management.Report 2022/ AK

Mit einer gesetzlicher Mindestbeteiligung steigt der Frauenanteil in Geschäftsführungen

Während der Frauenanteil in den Aufsichtsräten europaweit dank Quotenregelungen steigt, scheint die geringe Repräsentanz von Frauen in den Geschäftsleitungen in Österreich unveränderlich.

2021 hat beispielsweise Deutschland ein sogenanntes Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand in börsennotierten Unternehmen beschlossen: Ab 4 Personen muss mindestens eine Frau im Vorstand vertreten sein. In Frankreich wurde die, bereits für Verwaltungsräte geltende Geschlechterquote, mit vorerst 30 % bis 2027 und 40 % bis 2030, auf die gesamte Unternehmensführung ausgeweitet.

Frauen im Management (Vorstand & Geschäftsführung)

Hier zeigt Österreich ein eher trauriges Bild. Die Vorstandsetagen und Geschäftsführungen sind weiterhin fast nur von Männern dominiert:

Laut Statista waren Anfang 2023 10,5 Prozent der Positionen in den Geschäftsführungen bei den 200 umsatzstärksten Unternehmen in Österreich von Frauen besetzt.

Die AK Präsidentin Renate Anderl forderte schon 2022 auch in diesem Bereich eine Quotenregelung ein:

Nach der Quote für den Aufsichtsrat, die weiter erhöht werden muss, braucht es jetzt die Quote für den Vorstand. Denn nur mit einer gesetzlichen Verpflichtung wird es auch mehr Chefinnen geben.

Österreich hat bei der Diversität im Topmanagement großer Unternehmen noch viel zu tun - das zeigt auch der Gender Diversity Report, der für das Magazin trend erstellt wurde.

Weibliche Führungskräfte in den Nachbarländern

Laut Statista lag der Frauenanteil in den Vorständen bei den 200 größten deutschen Unternehmen im Jahr 2021 bei 14,7 Prozent und in den Aufsichtsräten bei 30,4 Prozent. 2022 stieg diese auf 15,6 % und bei den Ausrichträten auf 30,9 %.

In der Schweiz waren es 2020 13,9 Prozent in den Leitungspositionen und 30 Prozent in den Verwaltungsräten. In beiden Ländern steigen diese leicht an.

Frauen in der Politik

Bisher gab es in Österreich noch keine Bundespräsidentin. Als erste Frau wurde im Jahre 2019 VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein als Kanzlerin angelobt. Auch als Bürgermeister:innen und Gemeinderät:innen sind Frauen in der Politik seltener vertreten. Im Parlament sind mittlerweile schon fast die Hälfte der Abgeordneten weiblich.

Im Nationalrat sind laut den offiziellen Angaben (Stand 30. November 2021) von 183 Abgeordneten 74 Frauen (40,44 Prozent). Im Bundesrat sind 27 der 61 Mitglieder weiblich (44,26 Prozent). Große Unterschiede gibt es zwischen den Parlamentsklubs: 2022 reichte der Frauenanteil von 16,67 Prozent im Nationalrats-Klub der FPÖ bis hin zu 57,69 Prozent beim Nationalrats-Klub der Grünen.

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