Saga und Felicia Wahlström haben sich in der Arbeit in einem Krankenhaus kennengelernt. "Wir waren eigentlich sofort zusammen", schreiben die beiden auf ihrem gemeinsamen Instagram-Account "eggsharing". Das war im April 2020. Bald darauf wünschten sie sich auch ein Baby. Ihr besonderes Anliegen: Sie wollen beide die biologische Mutterschaft ihres Kindes übernehmen.
Der Plan klingt nach Science Fiction, kann aber theoretisch umgesetzt werden: Saga möchte sich ein befruchtetes Ei ihrer Partnerin einsetzen lassen. Felicia liefert die DNA, Saga trägt das Kind aus – beide sind somit die biologische Mütter.
Wie ihre Lieben auf diesen Plan reagiert haben? "Unsere Eltern wollen Enkelkinder und unsere Freunde finden es lustig, dass wir auf diese Weise Kinder haben werden", so Saga Wahlström in einem Interview mit "Expressen". In den sozialen Medien hätte es auch negative Kommentare gegeben, die auf eine vermeintliche "genetische Veränderung" ihres Kindes anspielen. Doch das Paar hat aufgehört zu lesen, was ihnen Unbekannte schreiben. Sie konzentrieren sich lieber auf die bevorstehende Elternschaft.
"Doppelspende" in Schweden legal
Anfang 2019 wurde in Schweden das Gesetz der assistierten Reproduktion geändert. Seitdem ist die sogenannte Doppelspende möglich, bei der gespendete Eizellen mit gespendetem Sperma befruchtet werden. Diese Methode ist für Paare gedacht, die schwanger werden wollen, aber keine funktionierenden Spermien und Eizellen haben.
Der Plan der Wahlströms ist trotzdem ungewöhnlich. Denn der Eingriff ist mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden. Die hängen vor allem damit zusammen, ob der Körper der Empfängerin die gespendete Zelle akzeptiert. Denn anders, als noch vor Jahren angenommen, ist die Gebärmutter kein von der körpereigenen Abwehr abgeschirmter Raum. Ist die DNA also völlig fremd, kann das mütterliche Immunsystem stark überfordert werden. Das schwedische Gesundheitsministerium rät deshalb davon ab, ohne medizinischen Grund (z.B. Unfruchtbarkeit) eine Eizellenspende durchzuführen. Viele Kliniken lehnen deshalb eine solche Behandlung ab.
Saga und Felicia haben aber im Oktober 2020 eine private Einrichtung gefunden, die ihnen den Kinderwunsch erfüllen kann. Doch all das ist mit vielen bürokratischen Hürden sowie körperlichen und psychologischen Untersuchungen verbunden. Das Paar würde alles aus eigener Tasche bezahlen, heißt es auf Instagram. Dabei können sich gleichgeschlechtliche Paare eine künstliche Befruchtung vom schwedischen Staat finanzieren lassen. Aber das gilt nicht bei einer Doppelspende, die ohne medizinischem Grund durchgeführt wird.
Das Ende des Traums?
Bis Mitte Februar schien es so, als würde alles nach Plan laufen: Felicia waren erfolgreich 13 Eizellen entnommen worden, Saga bereitete ihren Körper auf das Einsetzen vor und geheiratet hat das Paar auch noch. Doch wie ihr aktuelles Instagram-Posting verrät, müssen sie ihre Pläne wohl vorerst auf Eis legen: "Leider haben wir traurige Nachrichten. Wir wurden benachrichtigt, dass ALLE Doppelspenden pausiert werden.“ Das schwedische Gesundheitsministerium hätte die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert, sodass selbst die private Klinik den Prozess nicht durchführen darf. Die Frauen hoffen nun, dass sie im Herbst eine neue Chance bekommen.
Und bis dahin? "Wir wollen trotzdem Kinder! Deshalb haben wir uns für eine reguläre, künstliche Befruchtung entschieden", schreiben sie auf Instagram. Das bedeutet, dass nicht Saga das befruchtete Ei bekommt, sondern Felicia selbst. Die Erste wollen sie schon im April einsetzen lassen. "Das mit der Doppelspende machen wir dann einfach später, beim nächsten Kind."
Eizellspenden in Österreich
Wie sieht die gesetzliche Lage hierzulande aus? 2015 erfolgte eine Reform des Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin. Seitdem sind Samen- sowie Eizellspenden in Österreich erlaubt. Die Spende kann auch von FreundInnen oder Bekannten abgenommen werden .Es ist außerdem nicht notwendig, dass ein Paar verpartnert oder verheiratet ist. Damit die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, braucht es nur eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsakts.
Theoretisch wäre also auch in Österreich eine Doppelspende möglich. Aber der Gesetzgeber erlaubt eine Eizellspende nur, wenn die Fruchtbarkeit der Empfängerin nicht gegeben ist und sie unter 45 Jahre alt ist. Eine weitere Hürde ist das Alter der Spenderin. Laut Gesetz darf sie nämlich nicht unter 18 oder über 30 Jahre alt sein.