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Wenn die Herkunftsfamilie gegen einen Verbleib ist?

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eigern sich die leiblichen Eltern dagegen, obwohl das Kind objektiv gesehen in der Pflegefamilie bleiben sollte, kann das Familiengericht eingreifen. Dieses kann anordnen, dass das Kind erst einmal bei den Pflegeeltern bleiben muss. 

‌Sobald ein Kind 14 Jahre alt ist, muss es stets vom Gericht angehört werden. Es dürfen keine Entscheidungen ohne seine Meinung getroffen werden.

Stadt Wien - Pflegeeltern
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